Informationspflichten nach dem VerpackDG
Information für Endabnehmer über die Rückgabemöglichkeit von Verpackungen gemäß § 39 Abs. 1 Satz 3 VerpackDG
Wir sind nach dem VerpackDG zur unentgeltlichen Rücknahme der Transportverpackungen, mit denen wir unsere Produkte an Sie ausliefern, verpflichtet. Diese Verpflichtung umfasst keine wiederverwendbaren Verpackungen.
Die vorgenannten Verpackungen werden durch uns unentgeltlich zurückgenommen, soweit es sich um gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe handelt, die wir in unserem Warensortiment führen.
Nähere Informationen zu den Rückgabestellen sowie zu den weiteren Modalitäten der Rückgabe erhalten Sie auf der Website der von uns beauftragten sonstigen Organisation für Herstellerverantwortung, der Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS), unter
Alternativ erreichen Sie KBS per E-Mail unter info@kbs-recycling.de oder telefonisch unter
Die Verpackungen gehören nicht in den Restmüll, sondern zurück in den Wirtschaftskreislauf. Mit der Rückgabe kann eine umweltgerechte Verwertung nach den Vorgaben des VerpackDG sichergestellt und zudem die Erfüllung der Verwertungsanforderungen erleichtert werden.