Informationspflichten nach dem VerpackG

Information für Endverbraucher über die Rückgabemöglichkeit von Verpackungen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 bis 5 VerpackG“

Wir sind nach dem VerpackG zur unentgeltlichen Rücknahme der Transportverpackungen, mit denen wir unsere Produkte an Sie ausliefern, verpflichtet. Diese Verpflichtung umfasst auch Mehrwegverpackungen.

Die vorgenannten Verpackungen werden durch uns unentgeltlich zurückgenommen, soweit es sich um gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe handelt, die wir in unserem Warensortiment führen.

Nähere Informationen über den Ort sowie die weiteren Modalitäten der Rückgabe erhalten sie auf der Webseite des in unserem Auftrag tätigen Verwertungspartners Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (www.kbs-recycling.de) oder unter info@kbs-recycling.de bzw. 0211 239228 0.

Die Verpackungen gehören nicht in den Restmüll, sondern zurück in den Wirtschaftskreislauf. Mit der Rückgabe kann eine umweltgerechte Verwertung nach den Vorgaben des VerpackG sichergestellt und zudem die Erfüllung der Verwertungsanforderungen erleichtert werden.“

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